Jedes Unternehmen, das Technologien im Zusammenhang mit einer Explosionsgefahr einsetzt, benötigt ein Explosionsschutzzertifikat. Das Gesetz schreibt vor, dass solches Material vom Arbeitgeber anerkannt werden muss, z. B. Betriebsleiter, Präsident, Firmeninhaber usw.
Das Pre-Release-Dokument ist nach EU-Recht und intern nach nationalen Standards klar. Strenge Regeln legen fest, was im Dokument enthalten sein soll, in welcher Reihenfolge die einzelnen Daten auf die Informationen angewendet werden sollen.
Das Dokument ist in drei Teile gegliedert.
Wichtig sind dabei alle Informationen zur Explosionsgefahr. Explosionsgefährdete Bereiche, die ein Betrieb sind, sind genau angegeben. Abhängig von Menge und Wert der Gefährdungen wird die Klassifizierung von Räumen für explosionsgefährdete Bereiche vorgenommen. In der frühen Gruppe des Explosionsschutzdokuments wird auch eine kurze Zusammenfassung der bestehenden Schutzmaßnahmen berücksichtigt.
Die andere Hälfte des Dokuments enthält relevante Informationen zu den Risiko- und Explosionsrisiken. Möglichkeiten zur Verhinderung einer Explosion werden identifiziert und auf dem Weg des Schutzes vor den schädlichen Auswirkungen einer Explosion vorgestellt. Im zweiten Teil werden auch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen festgelegt.
Der dritte Teil des Explosionsschutzdokuments besteht aus Hinweisen und Belegen. Sie erhalten hier Protokolle, Zertifikate, Bestätigungen und Methoden. Sie werden in der Regel in Form einer geordneten Liste oder Zusammenfassung ohne Zusatz beschrieben.